Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 19.10.2026
Philipp Dormann IT Dienstleistungen / KonfiApp, Sandäcker 5, 91074 Herzogenaurach setzt sich dafür ein, die Website konfiapp.de sowie die KonfiApp-Portale (Verwaltung, Elternportal, Webportal) und die KonfiApp-Apps im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Angebote sind teilweise mit den Anforderungen der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf der Konformitätsstufe AA vereinbar. Wir arbeiten laufend daran, bestehende Barrieren abzubauen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aktuell sind unter anderem folgende Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei:
- Eingebettete Karten und einzelne Bilder ohne vollständigen Alternativtext.
- Einzelne PDF-Dokumente (z. B. Formulare, AGB als PDF) ohne barrierefreie Tags.
- Einzelne Bedienelemente mit unzureichendem Farbkontrast oder fehlender Tastatur-Fokussichtbarkeit.
- Audio-Inhalte (z. B. Presse-Beiträge) ohne vollständiges Transkript.
Bei Problemen helfen wir gerne direkt weiter. Schreiben Sie uns, welches Angebot und welche Funktion betroffen ist, dann stellen wir Ihnen die Inhalte auf Wunsch in einer alternativen Form zur Verfügung.
Kontakt für Barrieren
Wenn Ihnen Barrieren bei der Bedienung oder Lesbarkeit auffallen, melden Sie sich bitte bei uns:
info@konfiapp.de
+49 15678 897519
Schlichtung und Marktüberwachung
Wenn Sie von uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, Mauerstraße 53, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Zuständig für die Marktüberwachung nach BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Turmstraße 51, 39010 Magdeburg, mlbf.de.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 19.10.2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt und wird mindestens einmal im Jahr überprüft und bei Änderungen aktualisiert.